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Dienstag, 30. Juni 2009

Beschluss Verbandsgericht - Fortuna St. Jürgen/Ratzeburger SV

Schleswig-Holsteinischer FuÄballverband e. V., Verbandsgericht
Nr. VG 36/08-09

Beschluss

In der Sportrechtssache des SV Fortuna St.Jürgen Lübeck e.V.- vertreten durch den Vorstand -Berufungsführer - betr. Berufung gegen das Urteil des Kreisgerichts FV Kreis Herzogtum Lauenburg vom 17. Juni 2009 - hat das Verbandsgericht in der Besetzung:

Volker Marten als Vorsitzender, Jürgen Struthoff als Beisitzer, Uwe Jürgensen als Beisitzer, Eggert Sticken als Beisitzer und Matthias Müller als Beisitzer in einem schriftlichen Verfahren beschlossen:

Das Urteil des Kreisgerichts des Fußballkreises Herzogtum Lauenburg vom 17. Juni 2009 wird aufgehoben. Die Berufungsgebühr ist zu erstatten. Das Verfahren wird wegen eines Verfahrensfehlers zurückgewiesen an die 1. Instanz.

Der Verfahrensfehler besteht darin, dass dem Protestgegner in der 1. Instanz kein Gehör gewährt wurde,mithin gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens verstoßen wurde. Dem Protest begründet sich auf einem Regelverstoß des Schiedsrichters in der 68. Minute. Das Verbandsgericht bestätigt den Regelverstoß. Der Erfolg eines Protestes setzt einen Spiel entscheidenden Regelverstoß voraus. Ein in der 68. Minute nicht gegebener Strafstoß ist nach bisheriger Rechtsprechung des Verbandsgerichts nicht spielentscheidend.

Soweit der Protestgegner begründet, der Protest sei nicht von einem berechtigten Vertreter des Vereins SV Fortuna Lübeck erhoben, kann er nicht gehört werden. Der Protest ist ordnungsgemäß erhoben.

Für das Verbandsgericht:
Volker Marten, Vorsitzender