FOOTBALL`S COMING HOME... UNSER GELIEBTER FUßBALL AUS DEN UNTEREN LIGEN


Berichte über unseren geliebten Amateur-Fußball aus dem Herzogtum Lauenburg, der Hansestadt Lübeck und der Verbandsliga Süd-Ost... und natürlich aus dem Mutterland des Fußballs...

Sonntag, 31. März 2013

Freitag, 22. März 2013

Mittwoch, 20. März 2013

Montag, 11. März 2013

Samstag, 9. März 2013

Freitag, 8. März 2013

Auf-/Abstiegsregelung durch Insolvenz des VfB Lübeck




Der SHFV klärt auf: So werden die SHFV-Spielklassen eingeteilt
Auf-/Abstiegsregelung durch Insolvenz des VfB Lübeck

Der VfB Lübeck wird am Ende der laufenden Spielserie aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Regionalliga Nord, gem. NFV-Spielordnung § 6 Ziffer 9, als Regelabsteiger verlassen müssen. Die Eingliederung dieser Mannschaft in den Spielbetrieb obliegt dem jeweiligen Landesverband. Hierbei gelten zwei grundsätzliche Aussagen:

1.)   Der Abstieg des VfB Lübeck in die Schleswig-Holstein-Liga wird gemäß Satzung und Ordnungen des SHFV wie ein sportlicher Abstieg behandelt.
2.)   In der Saison 2013/14 wird weder die Schleswig-Holstein-Liga noch eine der Verbandsligen um eine Mannschaft aufgestockt.


Abstiegsregelung SH-Liga:

Da die II. Mannschaft des VfB Lübeck bereits in der höchsten Spielklasse des Landes beheimatet ist, wird die I. Mannschaft deren Platz in der Spielserie 2013/14 einnehmen. Es wird somit die II. Mannschaft durch die I. Mannschaft ersetzt. Da ab der Kreisliga aufwärts nur eine Mannschaft eines Vereins spielen darf, muss die II. Mannschaft als Regelabsteiger in die nächst niedere Spielklasse absteigen. Die in der laufenden Spielserie errungenen Ergebnisse werden bis zum Ende der Spielserie komplett in der Tabelle berücksichtigt.

Da der Abstieg des VfB Lübeck I gemäß Satzung und Ordnungen des SHFV wie ein sportlicher Abstieg behandelt wird, erhöht sich die Anzahl der Absteiger aus der Schleswig-Holstein-Liga um eine zusätzliche Mannschaft.

Konstellation 1 (aktueller Tabellenstand):

Dieser zusätzliche Absteiger ist nach jetzigem Tabellenstand die II. Mannschaft des VfB Lübeck, sofern diese mindestens Tabellenplatz 14 (Klassenerhalt) belegt. Hieraus ergibt sich, dass neben dem VfB Lübeck II am Ende der Spielserie auch die Tabellenplätze 15 bis 17 sowie der FC Sylt in die Verbandsliga absteigen. Da es maximal vier Regelabsteiger (hier: VfB Lübeck II, FC Sylt, Platz 17 und Platz 16) geben kann, gilt der Abstieg des ursprünglichen Tabellen-15. als Abstieg gemäß gleitender Skala. Dieser Abstieg würde wiederum aufgehoben, wenn ein Schleswig-Holstein-Ligist über die Aufstiegsrunde in die Regionalliga Nord aufsteigt (siehe Durchführungsbestimmungen).

Konstellation 2:

Sollte der VfB Lübeck II am Ende der Saison 2012/13 als sportlicher Absteiger feststehen (Tabellenplatz 15 - 17), so greift die gleitende Skala gemäß Durchführungsbestimmungen und der Tabellenvierzehnte müsste zusätzlich in die Verbandsliga absteigen. Dieser Abstieg würde wiederum aufgehoben, wenn ein Schleswig-Holstein-Ligist über die Aufstiegsrunde in die Regionalliga Nord aufsteigt.



Auf- und Abstiegsregelung Verbandsligen

Somit werden am Ende der Spielserie 2012/13 fünf Mannschaften aus der Schleswig-Holstein-Liga in die Verbandsligen absteigen. Diese müssen bei der Staffeleinteilung für die Spielserie 2013/14 unter Berücksichtigung der gleitenden Skala (vermehrter Abstieg) in den Verbandsligen berücksichtigt werden.

Beim direkten Aufstieg aus den Verbandsligen in die Schleswig-Holstein-Liga ändert sich grundsätzlich nichts. Alle vier Verbandsligameister steigen direkt in die Schleswig-Holstein-Liga auf. Zusätzlich wird auch eine Aufstiegsrunde der Tabellenzweiten durchgeführt, deren Sieger jedoch nur in die Schleswig-Holstein-Liga aufsteigt, wenn die Staffelstärke (18 Mannschaften) nach Berücksichtigung der gleitenden Skala unterschritten wird.

Dienstag, 5. März 2013

Sonntag, 3. März 2013

Freitag, 1. März 2013