Zeiten in denen man problemlos –ohne Wartefrist- den Verein wechseln kann:
Wechselperiode I
Die vollständigen Unterlagen müssen zwischen dem 01.07. und dem 31.08. eines Jahres in der Passstelle des SHFV vorliegen. Das Abmeldedatum auf dem Pass darf spätestens der 30.06. sein, die Freigabe sollte erteilt sein, könnte in vorbenanntem Zeitraum jedoch auch noch nachträglich erteilt werden.
Wechselperiode II
Die vollständigen Unterlagen müssen zwischen dem 01.01. und dem 31.01. eines Jahres in der Passstelle vorliegen. Das Abmeldedatum auf dem Pass darf spätestens der 31.12. sein, die Freigabe sollte erteilt sein, könnte in vorbenanntem Zeitraum jedoch auch noch nachträglich erteilt werden.