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Berichte über unseren geliebten Amateur-Fußball aus dem Herzogtum Lauenburg, der Hansestadt Lübeck und der Verbandsliga Süd-Ost... und natürlich aus dem Mutterland des Fußballs...

Dienstag, 4. März 2014

Aus dem Stadionheft vom BSSV (02.03.14)




Die Freude der Unwissenheit ! Gedanken vom KJA-Mitglied Detlef Tolle

Neben unserem alltäglichen Fußballgeschäft passieren viele Dinge in unserem Kreis, aber auch auf SHFV-Ebene, die uns bewegen. Manche davon versteht man, andere bleiben unergründlich. Da ist der Vorgang um den SSV Güster und den Einsatz eines nicht spielberechtigten A-Juniorenspielers, der wohl alle Fußballbegeisterten in unserem KFV Lauenburg beschäftigte. Die Freigabe eines A-Juniorenspielers in Herrenmannschaften ist legitim, allerdings an festen Regeln und Ausschlussmomenten gebunden. Diese stehen für alle lesbar und verpflichtend in den SHFV-Satzungen. Jeder Verein, jeder Verantwortliche, alle handelnden Personen unterliegen diesen Regeln. Unwissenheit schützt dabei vor Strafe nicht, eigentlich!!!

Die Verantwortlichen des SSV Güster, aber auch ganz besonders der Trainer sowie I. Vorsitzender des KFV Lauenburg, Uwe Brügmann, ignorierten diese Regel des § 17 der Jugendordnung, der die Freigaberegelung für A-Juniorenspieler festlegt. Sie stellten einen Freigabeantrag, wider besseren Wissens, was man ihnen, wenngleich es auch ihr „täglich Brot“ ist, nicht nachweisen kann. Der Kreisjugendobmann erteilte irrtümlicherweise die Freigabe, was er selbst später auch als Fehler erkannte und zugab. Proteste darüber, dass der A-Juniorenspieler nun in den Pflichtspielen der I. Herrenmannschaft mitspielte, hört man auf jedem Platz unseres Kreises. Nach einer ersten Nachfrage durch Verantwortliche des Ratzeburger SV im September wurde man dann tätig.

Unser KJA sprach mit dem Verbandsjugendobmann Herrn Hartung. Der erklärte im September telefonisch in zwei Gesprächen gegenüber unserem KJA und unserem Vorsitzenden Brügmann, dass der A-Juniorenspieler gem. § 17 der JO nicht spielen dürfe und die Freigabe und die Freigabe zu Unrecht durch den KJO erteilt wurde. Dieses passiert einen Tag später auch und unser KJO teilte in einer E-Mail dem Trainer des SSV Güster und Vorsitzenden des KFV Lauenburg mit, dass dem A-Juniorenspieler nun die Freigabe wieder entzogen würde. Der Trainer des SSV Güster und Vorsitzende des KFV Lauenburg war mit dieser Entscheidung und der neuen Situation natürlich nicht zufrieden und sprach seinerseits telefonisch mit dem VJO Herrn Hartung.  In einem langen Gespräch erklärte Herr Hartung Herrn Brügmann die Sachlage und es blieb bei der Feststellung des Herrn H., dass der A-Juniorenspieler nicht spielen dürfe.

Einen Tag nach diesem Gespräch und der Rücknahme der Freigabe für den A-Juniorenspieler  durch unseren KJO geschah etwas Unbegreifliches. Der KJO, wie er mir gegenüber selbst sagte, besann sich noch einmal und änderte aus eigener Entscheidung nochmals die Freigaberegelung. Er beging also bewusst ein zweites Mal denselben Fehler und gab den A-Juniorenspieler wieder frei. Bis zum heutigen Tage ist nicht geklärt, was unseren KJO bewegte, dieses zu tun. Die Wogen auf den Fußballplätzen wurden nun immer heftiger und niemand verstand diesen Vorfall. Allerdings wurde auch leider niemand ernsthaft tätig. Erst die Verantwortlichen von GW Siebenbäumen „schafften“ etwas, was alle anderen betroffenen Vereine in der Kreisliga nicht wagten oder einfach nicht taten, sie legten Ende November, 3 Monate nach dem ersten Spiel des A-Juniorenspielers, Protest ein.

Der Staffelleiter der Kreisliga, Thorsten Klempau, wurde nun tätig. Er ermittelte den Sachverhalt, sprach mit allen beteiligten und kam zu dem Schluss, analog der o.a. Äußerung des VJO Herrn Hartung, dass der SSV Güster in 17 Spielen den A-Juniorenspieler unberechtigt eingesetzt hätte.

Der Staffelleiter fällte ob seines Amtes eine Entscheidung die da lautete, dass der SSV Güster alle dieser letzten 17 Spiele wiederholen müsse. Bei dieser Entscheidung hatte Herr Klempau allerdings übersehen, dass nach einem Protest nur Spiele der letzten zwei Monate in Betracht kämen, da es eine Verjährungsfrist von 2 Monaten gibt. Somit wurde die Strafe später durch die nächste Instanz, dem Vorstand des KFV Lauenburg, auf 7 Spiele reduziert.

Was hier und auch bei der späteren Sitzung zur Entscheidungsfindung hinsichtlich dieses Falles durch den Vorstand des KFV Lauenburg völlig unverständlich blieb ist die Einschätzung der Pflichten der Verantwortlichen eines Vereines in Bezug auf die Freigabe eines A-Juniorenspielers. Dass die Verantwortlichen des SSV Güster, einschließlich des I. Vorsitzenden des KFV und Trainer der I. Herrenmannschaft des SSV Güster, Herr Brügmann,  von der Satzung des § 17 der Jugendordnung keine Ahnung gehabt haben sollen und offensichtlich auch nicht haben mussten, ist schon schwer zu verstehen.

Dass eine Person wie Herr Brügmann auch dann keine Ahnung haben muss von einer Satzung, obwohl er sich bei einer höheren Instanz (KJO Hartung) kundig macht, ist dann wirklich nicht mehr zu verstehen. Aber genau diese Tatsache der Unschuldsvermutung, dass sie von dieser Regelung über die Freigabe von A-Juniorenspielern offensichtlich nichts wussten führte zu dem Freispruch gegenüber dem SSV Güster. Der einzige Fehler, und das gleich zweimal, wurde nach Einschätzung der Entscheidungsorgane nur von unserem KJO begangen, der dieses auch zugibt. Bis zum heutigen Tage hat es weder eine Vorstandssitzung zu diesem Thema gegeben, noch war der I. Vorsitzende bereit, der Einladung des Kreisjugendausschusses zu folgen und zu diesen Vorfällen Stellung zu nehmen.

Wie lange ein I. Vorsitzender mit einer solchen Last in unserem Kreis noch als „faires Vorbild“ akzeptiert werden wird bleibt abzuwarten.


Verbandsliga Süd-Ost vom Wochenende...