FOOTBALL`S COMING HOME... UNSER GELIEBTER FUßBALL AUS DEN UNTEREN LIGEN


Berichte über unseren geliebten Amateur-Fußball aus dem Herzogtum Lauenburg, der Hansestadt Lübeck und der Verbandsliga Süd-Ost... und natürlich aus dem Mutterland des Fußballs...

Sonntag, 23. März 2014

Samstag, 22. März 2014

SHFV macht ernst: Rückwirkende Strafen für Vereine



§ 9 der Spielordnung sorgt erneut für Alarm
Ungehorsamen Klubs droht jetzt sogar der Abstieg

Von Sönke Gorgos. Um 12:22 verschickte der Schleswig-Holsteinische Fußballverband am Freitag eine Pressemitteilung, die noch für Zündstoff bei so manchem Verein sorgen dürfte. Aufstiegsträume könnten plötzlich in weite Ferne rücken, Abstiege die bittere (und nahe) Realität werden. Es geht um den ominösen Paragraphen (§) 9 der SpO, der SHFV-Spielordnung. Es geht um Schiedsrichter, es geht um nachträgliche Punktabzüge.

§9 SpO besagt, dass Vereine, die es verpassen, ein bestimmtes Kontingent an Schiedsrichtern zu stellen, in der ersten Saison mit drei Minuspunkten bestraft werden. In der zweiten Saison würden dann schon sechs "Miese" fällig.

Jetzt der Paukenschlag: In den kommenden Wochen drohen einigen Vereinen auf Grundlage ebenjenes Paragraphen weiterer Ungemach. Dann nämlich, wenn neu ausgebildete Schiedsrichter-Anwärter aufgrund nicht eingehaltener Kriterien nicht zählen - und von den Kreisfußballverbänden an die Verbände zurückgegeben werden.

Holger Wohlers, Vorsitzender des SHFV-Schiedsrichterausschusses, sagte: "Es kann ja nicht sein, dass Schiedsrichter für die Probezeit und die Anwärterlehrgänge gemeldet werden, und dann letztlich gar nicht oder nur wenig eingesetzt werden. Wenn ein Schiedsrichter gelistet ist, dann nicht nur pro forma. Es sind Fälle bekannt, wonach manche Vereine nämlich genauso verfahren haben."

Deshalb will der SHFV die Schiedsrichterkontingente jetzt nochmals genau prüfen. Denn knapp 150 Vereinen wurde aufgrund einer Überbelegung der Zählschiedsrichter-Plätze eine Gutschrift in Höhe von 50 Euro zuteil - pro Schiedsrichter, obwohl diese in manchen Fällen nicht ausreichend im Spielbetrieb eingesetzt wurden. Deshalb droht jetzt vielen Klubs nachträglich, was vor der Saison abgewendet schien - drei Punkte Abzug. Das kann im Zweifel über Auf- und Abstiege entscheiden.

"Die Vereine, die das betrifft, werden sich zweifellos ärgern", sagt Wohlers. "Aber da werden wir hart bleiben." Wie viele Klubs von den nachträglichen Sanktionen betroffen sind, das erörtern gerade die Kreisverbände, ehe bis Mitte April vom SHFV eine endgültige Liste zusammengetragen wird. "Die Klubs wurden rechtzeitig vor der Saison darüber informiert, dass es auch nachträgliche Sanktionen gibt, wenn Fälle auftreten, in denen Schiris die Probezeit nicht vollendet haben und Spiele gepfiffen haben", schließt Wohlers.



Lokalausgaben der LN







Freitag, 21. März 2014

Schreiben vom BSSV an alle Vereine



An den Vorstand des KFV Hzgt. Lauenburg                                               13.03.13

Hallo zusammen,

mit diesem Schreiben möchten wir den uns alle immer noch bewegenden Fall des SSV Güster, in Bezug auf den Einsatz des nicht spielberechtigten A-Juniorenspielers Hassan Kurt bei 17 Pflichtspielen der I. Herrenmannschaft, nochmals in Erinnerung bringen.Seit der Entscheidung durch einige Mitglieder des Vorstandes des KFV Lauenburg anlässlich einer Sondersitzung am 12.01.2014, bei der für viele von uns ein nicht nachvollziehbares, aber eben auch nicht mehr änderbares Urteil gesprochen wurde, sind nun fast 2 Monate vergangen.

Schauen wir zurück und beleuchten den Fall von Beginn an, dann müssen wir alle als Vertreter und Funktionäre der Fußballabteilungen unserer Vereine und teilweise auch als Funktionäre des KFV Lauenburg feststellen, dass es in diesem Fall bis heute noch nicht geklärte Ungereimtheiten gibt, die es aus unserer Sicht aufzuklären gilt. Dieses ist umso notwendiger, da es vorrangig darum gehen muss, verlorenes Vertrauen zwischen den Vertretern unseres Fußballverbandes Hzgt. Lauenburg, an der Spitze unser I. Vorsitzende Uwe Brügmann und auch des Vorsitzenden des KJA, Matthias Gembries und den vielen Mitarbeitern und Sportlern unserer Mannschaften wieder herzustellen.

Alleine bei den Aufenthalten auf den Sportplätzen unseres Kreises oder im Winter auch in den Sporthallen anlässlich der Hallenturniere, gab und gibt es es nur noch ein dominierendes Thema und das ist und bleibt der o.a. Fall Güster. Vieles was man hört oder auch hörte waren größtenteils spekulative Aussagen, die oftmals aus einer Mischung aus Wut, mangelnder Aufklärung und Ohnmacht gegen Funktionäre und deren Entscheidungen geäußert wurden. Wen wundert es da, dass in den verschiedenen Foren Äußerungen und Meinungen verbreitet wurden, die teilweise weit unter der Gürtellinie unseres demokratischen Verständnisses lagen. Diese werden von uns als Vertreter unserer Vereine in dieser Form natürlich nicht mitgetragen.

Was jedoch sehr nachdenklich macht und sicherlich auch zu diesen Auswüchsen geführt hat ist die Tatsache, dass es niemand für notwendig erachtet hat, uns allen, teils als Opfer oder auch als selbständig denkende und verantwortungsvolle Mitglieder unserer Fußballgemeinschaft, über diesen Fall in all seinen Auswüchsen in Kenntnis zu setzen. Bis zum heutigen Tage hat kein Gremium innerhalb unseres Kreises, übrigens alles von uns gewählte Vertreter, die Notwendigkeit erkannt bzw. gesehen, z.B. im Rahmen einer außerordentlichen Arbeitssitzung uns als Vereinsvertreter einzuladen und über den Weg der Aufklärung dafür Sorge zu tragen, dass wir alle wieder Spaß an unserem Hobby haben und unsere Konzentration ganz auf den Spielbetrieb richten können. Dieses ist bis zum heutigen Tage nicht geschehen.

Selbst in den einzelnen Ausschüssen, sei es im Vorstand oder im Kreisjugendausschuss, muss man konsterniert feststellen, dass es niemanden gibt, der gewissenhaft und wahrheitsgetreu über die Abläufe des Güster-Falles informiert oder informierte. Dieses dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass beide Vorsitzende, Uwe Brügmann ebenso wie Matthias Gembries, in diesem Fall mehr als verstrickt sind.

Alle bisher bekannten Daten und Fakten mussten mühsam durch einzelne Mitglieder des Vorstandes oder des Kreisjugendausschusses zusammen getragen werden. Es gab bisher bei der Aufklärung des Falles keinerlei Unterstützung durch die Beschuldigten. Genau dieser Umstand führt zu einer großen Frustration, bei Vereinsvertretern ebenso wie bei den Ausschussmitgliedern.

Um diesen Umstand entgegen zu wirken und allen auch wieder das Vertrauen zu geben, dass es in unserem Kreisfußballverband wieder ein harmonisches Miteinander geben kann, bitten wir den Vorstand des KFV Lauenburg darum, kurzfristig eine Stellungnahme zu veröffentlichen und/ oder einen Termin vorzugeben, um allen Spekulationen ein Ende zu setzen. Nur bei völliger Aufklärung und das bedarf ehrlicher Antworten, sehen wir uns imstande, dem 1. Vorsitzenden, dem Vorsitzenden des Kreisjugendausschusses und den Mitgliedern der Vorstände bzw. Ausschüsse weiterhin das Vertrauen auszusprechen. Mit den geleisteten Unterschriften vieler verantwortlicher Vereinsvertreter möchten wir der Forderung nach einer Erklärung dringend Nachdruck verleihen.


Mittwoch, 19. März 2014

Sonntag, 16. März 2014

Montag, 10. März 2014

Freitag, 7. März 2014

Dienstag, 4. März 2014

Aus dem Stadionheft vom BSSV (02.03.14)




Die Freude der Unwissenheit ! Gedanken vom KJA-Mitglied Detlef Tolle

Neben unserem alltäglichen Fußballgeschäft passieren viele Dinge in unserem Kreis, aber auch auf SHFV-Ebene, die uns bewegen. Manche davon versteht man, andere bleiben unergründlich. Da ist der Vorgang um den SSV Güster und den Einsatz eines nicht spielberechtigten A-Juniorenspielers, der wohl alle Fußballbegeisterten in unserem KFV Lauenburg beschäftigte. Die Freigabe eines A-Juniorenspielers in Herrenmannschaften ist legitim, allerdings an festen Regeln und Ausschlussmomenten gebunden. Diese stehen für alle lesbar und verpflichtend in den SHFV-Satzungen. Jeder Verein, jeder Verantwortliche, alle handelnden Personen unterliegen diesen Regeln. Unwissenheit schützt dabei vor Strafe nicht, eigentlich!!!

Die Verantwortlichen des SSV Güster, aber auch ganz besonders der Trainer sowie I. Vorsitzender des KFV Lauenburg, Uwe Brügmann, ignorierten diese Regel des § 17 der Jugendordnung, der die Freigaberegelung für A-Juniorenspieler festlegt. Sie stellten einen Freigabeantrag, wider besseren Wissens, was man ihnen, wenngleich es auch ihr „täglich Brot“ ist, nicht nachweisen kann. Der Kreisjugendobmann erteilte irrtümlicherweise die Freigabe, was er selbst später auch als Fehler erkannte und zugab. Proteste darüber, dass der A-Juniorenspieler nun in den Pflichtspielen der I. Herrenmannschaft mitspielte, hört man auf jedem Platz unseres Kreises. Nach einer ersten Nachfrage durch Verantwortliche des Ratzeburger SV im September wurde man dann tätig.

Unser KJA sprach mit dem Verbandsjugendobmann Herrn Hartung. Der erklärte im September telefonisch in zwei Gesprächen gegenüber unserem KJA und unserem Vorsitzenden Brügmann, dass der A-Juniorenspieler gem. § 17 der JO nicht spielen dürfe und die Freigabe und die Freigabe zu Unrecht durch den KJO erteilt wurde. Dieses passiert einen Tag später auch und unser KJO teilte in einer E-Mail dem Trainer des SSV Güster und Vorsitzenden des KFV Lauenburg mit, dass dem A-Juniorenspieler nun die Freigabe wieder entzogen würde. Der Trainer des SSV Güster und Vorsitzende des KFV Lauenburg war mit dieser Entscheidung und der neuen Situation natürlich nicht zufrieden und sprach seinerseits telefonisch mit dem VJO Herrn Hartung.  In einem langen Gespräch erklärte Herr Hartung Herrn Brügmann die Sachlage und es blieb bei der Feststellung des Herrn H., dass der A-Juniorenspieler nicht spielen dürfe.

Einen Tag nach diesem Gespräch und der Rücknahme der Freigabe für den A-Juniorenspieler  durch unseren KJO geschah etwas Unbegreifliches. Der KJO, wie er mir gegenüber selbst sagte, besann sich noch einmal und änderte aus eigener Entscheidung nochmals die Freigaberegelung. Er beging also bewusst ein zweites Mal denselben Fehler und gab den A-Juniorenspieler wieder frei. Bis zum heutigen Tage ist nicht geklärt, was unseren KJO bewegte, dieses zu tun. Die Wogen auf den Fußballplätzen wurden nun immer heftiger und niemand verstand diesen Vorfall. Allerdings wurde auch leider niemand ernsthaft tätig. Erst die Verantwortlichen von GW Siebenbäumen „schafften“ etwas, was alle anderen betroffenen Vereine in der Kreisliga nicht wagten oder einfach nicht taten, sie legten Ende November, 3 Monate nach dem ersten Spiel des A-Juniorenspielers, Protest ein.

Der Staffelleiter der Kreisliga, Thorsten Klempau, wurde nun tätig. Er ermittelte den Sachverhalt, sprach mit allen beteiligten und kam zu dem Schluss, analog der o.a. Äußerung des VJO Herrn Hartung, dass der SSV Güster in 17 Spielen den A-Juniorenspieler unberechtigt eingesetzt hätte.

Der Staffelleiter fällte ob seines Amtes eine Entscheidung die da lautete, dass der SSV Güster alle dieser letzten 17 Spiele wiederholen müsse. Bei dieser Entscheidung hatte Herr Klempau allerdings übersehen, dass nach einem Protest nur Spiele der letzten zwei Monate in Betracht kämen, da es eine Verjährungsfrist von 2 Monaten gibt. Somit wurde die Strafe später durch die nächste Instanz, dem Vorstand des KFV Lauenburg, auf 7 Spiele reduziert.

Was hier und auch bei der späteren Sitzung zur Entscheidungsfindung hinsichtlich dieses Falles durch den Vorstand des KFV Lauenburg völlig unverständlich blieb ist die Einschätzung der Pflichten der Verantwortlichen eines Vereines in Bezug auf die Freigabe eines A-Juniorenspielers. Dass die Verantwortlichen des SSV Güster, einschließlich des I. Vorsitzenden des KFV und Trainer der I. Herrenmannschaft des SSV Güster, Herr Brügmann,  von der Satzung des § 17 der Jugendordnung keine Ahnung gehabt haben sollen und offensichtlich auch nicht haben mussten, ist schon schwer zu verstehen.

Dass eine Person wie Herr Brügmann auch dann keine Ahnung haben muss von einer Satzung, obwohl er sich bei einer höheren Instanz (KJO Hartung) kundig macht, ist dann wirklich nicht mehr zu verstehen. Aber genau diese Tatsache der Unschuldsvermutung, dass sie von dieser Regelung über die Freigabe von A-Juniorenspielern offensichtlich nichts wussten führte zu dem Freispruch gegenüber dem SSV Güster. Der einzige Fehler, und das gleich zweimal, wurde nach Einschätzung der Entscheidungsorgane nur von unserem KJO begangen, der dieses auch zugibt. Bis zum heutigen Tage hat es weder eine Vorstandssitzung zu diesem Thema gegeben, noch war der I. Vorsitzende bereit, der Einladung des Kreisjugendausschusses zu folgen und zu diesen Vorfällen Stellung zu nehmen.

Wie lange ein I. Vorsitzender mit einer solchen Last in unserem Kreis noch als „faires Vorbild“ akzeptiert werden wird bleibt abzuwarten.


Verbandsliga Süd-Ost vom Wochenende...






Sonntag, 2. März 2014




... auf dem Foto ist Florian Hahn von der Eintracht zu sehen...