FOOTBALL`S COMING HOME... UNSER GELIEBTER FUßBALL AUS DEN UNTEREN LIGEN
Berichte über unseren geliebten Amateur-Fußball aus dem Herzogtum Lauenburg, der Hansestadt Lübeck und der Verbandsliga Süd-Ost... und natürlich aus dem Mutterland des Fußballs...
Samstag, 22. März 2014
SHFV macht ernst: Rückwirkende Strafen für Vereine
§ 9 der Spielordnung sorgt erneut für Alarm
Ungehorsamen
Klubs droht jetzt sogar der Abstieg
Von Sönke Gorgos. Um 12:22 verschickte der Schleswig-Holsteinische
Fußballverband am Freitag eine Pressemitteilung, die noch für Zündstoff bei so
manchem Verein sorgen dürfte. Aufstiegsträume könnten plötzlich in weite Ferne
rücken, Abstiege die bittere (und nahe) Realität werden. Es geht um den
ominösen Paragraphen (§) 9 der SpO, der SHFV-Spielordnung. Es geht um
Schiedsrichter, es geht um nachträgliche Punktabzüge.
§9 SpO besagt, dass Vereine, die es verpassen, ein bestimmtes Kontingent an Schiedsrichtern zu stellen, in der ersten Saison mit drei Minuspunkten bestraft werden. In der zweiten Saison würden dann schon sechs "Miese" fällig.
§9 SpO besagt, dass Vereine, die es verpassen, ein bestimmtes Kontingent an Schiedsrichtern zu stellen, in der ersten Saison mit drei Minuspunkten bestraft werden. In der zweiten Saison würden dann schon sechs "Miese" fällig.
Jetzt der Paukenschlag: In den kommenden Wochen drohen
einigen Vereinen auf Grundlage ebenjenes Paragraphen weiterer Ungemach. Dann
nämlich, wenn neu ausgebildete Schiedsrichter-Anwärter aufgrund nicht
eingehaltener Kriterien nicht zählen - und von den Kreisfußballverbänden an die
Verbände zurückgegeben werden.
Holger Wohlers, Vorsitzender des
SHFV-Schiedsrichterausschusses, sagte: "Es kann ja nicht sein, dass
Schiedsrichter für die Probezeit und die Anwärterlehrgänge gemeldet werden, und
dann letztlich gar nicht oder nur wenig eingesetzt werden. Wenn ein
Schiedsrichter gelistet ist, dann nicht nur pro forma. Es sind Fälle bekannt,
wonach manche Vereine nämlich genauso verfahren haben."
Deshalb will der SHFV die Schiedsrichterkontingente jetzt
nochmals genau prüfen. Denn knapp 150 Vereinen wurde aufgrund einer
Überbelegung der Zählschiedsrichter-Plätze eine Gutschrift in Höhe von 50 Euro
zuteil - pro Schiedsrichter, obwohl diese in manchen Fällen nicht ausreichend
im Spielbetrieb eingesetzt wurden. Deshalb droht jetzt vielen Klubs
nachträglich, was vor der Saison abgewendet schien - drei Punkte Abzug. Das
kann im Zweifel über Auf- und Abstiege entscheiden.
"Die Vereine, die das betrifft, werden sich
zweifellos ärgern", sagt Wohlers. "Aber da werden wir hart
bleiben." Wie viele Klubs von den nachträglichen Sanktionen betroffen
sind, das erörtern gerade die Kreisverbände, ehe bis Mitte April vom SHFV eine
endgültige Liste zusammengetragen wird. "Die Klubs wurden rechtzeitig vor
der Saison darüber informiert, dass es auch nachträgliche Sanktionen gibt, wenn
Fälle auftreten, in denen Schiris die Probezeit nicht vollendet haben und
Spiele gepfiffen haben", schließt Wohlers.
Freitag, 21. März 2014
Schreiben vom BSSV an alle Vereine
An den Vorstand des KFV Hzgt. Lauenburg 13.03.13
Hallo zusammen,
mit diesem Schreiben möchten wir den uns alle immer noch
bewegenden Fall des SSV Güster, in Bezug auf den Einsatz des nicht spielberechtigten
A-Juniorenspielers Hassan Kurt bei 17 Pflichtspielen der I. Herrenmannschaft,
nochmals in Erinnerung bringen.Seit der Entscheidung durch einige Mitglieder
des Vorstandes des KFV Lauenburg anlässlich einer Sondersitzung am 12.01.2014,
bei der für viele von uns ein nicht nachvollziehbares, aber eben auch nicht
mehr änderbares Urteil gesprochen wurde, sind nun fast 2 Monate vergangen.
Schauen wir zurück und beleuchten den Fall von Beginn an,
dann müssen wir alle als Vertreter und Funktionäre der Fußballabteilungen
unserer Vereine und teilweise auch als Funktionäre des KFV Lauenburg
feststellen, dass es in diesem Fall bis heute noch nicht geklärte
Ungereimtheiten gibt, die es aus unserer Sicht aufzuklären gilt. Dieses ist
umso notwendiger, da es vorrangig darum gehen muss, verlorenes Vertrauen
zwischen den Vertretern unseres Fußballverbandes Hzgt. Lauenburg, an der Spitze
unser I. Vorsitzende Uwe Brügmann und auch des Vorsitzenden des KJA, Matthias
Gembries und den vielen Mitarbeitern und Sportlern unserer Mannschaften wieder
herzustellen.
Alleine bei den Aufenthalten auf den Sportplätzen unseres
Kreises oder im Winter auch in den Sporthallen anlässlich der Hallenturniere, gab und
gibt es es nur noch ein dominierendes Thema und das ist und bleibt der o.a.
Fall Güster. Vieles was man hört oder auch hörte waren größtenteils spekulative
Aussagen, die oftmals aus einer Mischung aus Wut, mangelnder Aufklärung und
Ohnmacht gegen Funktionäre und deren Entscheidungen geäußert wurden. Wen
wundert es da, dass in den verschiedenen Foren Äußerungen und Meinungen
verbreitet wurden, die teilweise weit unter der Gürtellinie unseres
demokratischen Verständnisses lagen. Diese werden von uns als Vertreter unserer
Vereine in dieser Form natürlich nicht mitgetragen.
Was jedoch sehr nachdenklich macht und sicherlich auch zu
diesen Auswüchsen geführt hat ist die Tatsache, dass es niemand für notwendig
erachtet hat, uns allen, teils als Opfer oder auch als selbständig denkende und
verantwortungsvolle Mitglieder unserer Fußballgemeinschaft, über diesen Fall in
all seinen Auswüchsen in Kenntnis zu setzen. Bis zum heutigen Tage hat kein
Gremium innerhalb unseres Kreises, übrigens alles von uns gewählte Vertreter,
die Notwendigkeit erkannt bzw. gesehen, z.B. im Rahmen einer außerordentlichen
Arbeitssitzung uns als Vereinsvertreter einzuladen und über den Weg der Aufklärung
dafür Sorge zu tragen, dass wir alle wieder Spaß an unserem Hobby haben und unsere
Konzentration ganz auf den Spielbetrieb richten können. Dieses ist bis zum
heutigen Tage nicht geschehen.
Selbst in den einzelnen Ausschüssen, sei es im Vorstand
oder im Kreisjugendausschuss, muss man konsterniert feststellen, dass es
niemanden gibt, der gewissenhaft und wahrheitsgetreu über die Abläufe des
Güster-Falles informiert oder informierte. Dieses dürfte dem Umstand geschuldet
sein, dass beide Vorsitzende, Uwe Brügmann ebenso wie Matthias Gembries, in
diesem Fall mehr als verstrickt sind.
Alle bisher bekannten Daten und Fakten mussten mühsam
durch einzelne Mitglieder des Vorstandes oder des Kreisjugendausschusses
zusammen getragen werden. Es gab bisher bei der Aufklärung des Falles keinerlei
Unterstützung durch die Beschuldigten. Genau dieser Umstand führt zu einer
großen Frustration, bei Vereinsvertretern ebenso wie bei den
Ausschussmitgliedern.
Um diesen Umstand entgegen zu wirken und allen auch wieder
das Vertrauen zu geben, dass es in unserem Kreisfußballverband wieder ein
harmonisches Miteinander geben kann, bitten wir den Vorstand des KFV Lauenburg
darum, kurzfristig eine Stellungnahme zu veröffentlichen und/ oder einen Termin
vorzugeben, um allen Spekulationen ein Ende zu setzen. Nur bei völliger
Aufklärung und das bedarf ehrlicher Antworten, sehen wir uns imstande, dem 1.
Vorsitzenden, dem Vorsitzenden des Kreisjugendausschusses und den Mitgliedern
der Vorstände bzw. Ausschüsse weiterhin das Vertrauen auszusprechen. Mit den
geleisteten Unterschriften vieler verantwortlicher Vereinsvertreter möchten wir
der Forderung nach einer Erklärung dringend Nachdruck verleihen.
Dienstag, 11. März 2014
Dienstag, 4. März 2014
Aus dem Stadionheft vom BSSV (02.03.14)
Die Freude der Unwissenheit ! Gedanken vom KJA-Mitglied Detlef Tolle
Neben unserem alltäglichen
Fußballgeschäft passieren viele Dinge in unserem Kreis, aber auch auf
SHFV-Ebene, die uns bewegen. Manche davon versteht man, andere bleiben
unergründlich. Da ist der Vorgang um den SSV Güster und den Einsatz eines nicht
spielberechtigten A-Juniorenspielers, der wohl alle Fußballbegeisterten in
unserem KFV Lauenburg beschäftigte. Die Freigabe eines A-Juniorenspielers in
Herrenmannschaften ist legitim, allerdings an festen Regeln und
Ausschlussmomenten gebunden. Diese stehen für alle lesbar und verpflichtend in
den SHFV-Satzungen. Jeder Verein, jeder Verantwortliche, alle handelnden
Personen unterliegen diesen Regeln. Unwissenheit schützt dabei vor Strafe nicht,
eigentlich!!!
Die Verantwortlichen des
SSV Güster, aber auch ganz besonders der Trainer sowie I. Vorsitzender des KFV
Lauenburg, Uwe Brügmann, ignorierten diese Regel des § 17 der Jugendordnung,
der die Freigaberegelung für A-Juniorenspieler festlegt. Sie stellten einen
Freigabeantrag, wider besseren Wissens, was man ihnen, wenngleich es auch ihr
„täglich Brot“ ist, nicht nachweisen kann. Der Kreisjugendobmann erteilte
irrtümlicherweise die Freigabe, was er selbst später auch als Fehler erkannte
und zugab. Proteste darüber, dass der A-Juniorenspieler nun in den
Pflichtspielen der I. Herrenmannschaft mitspielte, hört man auf jedem Platz
unseres Kreises. Nach einer ersten Nachfrage durch Verantwortliche des
Ratzeburger SV im September wurde man dann tätig.
Unser KJA sprach mit dem
Verbandsjugendobmann Herrn Hartung. Der erklärte im September telefonisch in
zwei Gesprächen gegenüber unserem KJA und unserem Vorsitzenden Brügmann, dass
der A-Juniorenspieler gem. § 17 der JO nicht spielen dürfe und die Freigabe und
die Freigabe zu Unrecht durch den KJO erteilt wurde. Dieses passiert einen Tag
später auch und unser KJO teilte in einer E-Mail dem Trainer des SSV Güster und
Vorsitzenden des KFV Lauenburg mit, dass dem A-Juniorenspieler nun die Freigabe
wieder entzogen würde. Der Trainer des SSV Güster und Vorsitzende des KFV
Lauenburg war mit dieser Entscheidung und der neuen Situation natürlich nicht
zufrieden und sprach seinerseits telefonisch mit dem VJO Herrn Hartung. In einem langen Gespräch erklärte Herr
Hartung Herrn Brügmann die Sachlage und es blieb bei der Feststellung des Herrn
H., dass der A-Juniorenspieler nicht spielen dürfe.
Einen Tag nach diesem
Gespräch und der Rücknahme der Freigabe für den A-Juniorenspieler durch unseren KJO geschah etwas Unbegreifliches.
Der KJO, wie er mir gegenüber selbst sagte, besann sich noch einmal und änderte
aus eigener Entscheidung nochmals die Freigaberegelung. Er beging also bewusst
ein zweites Mal denselben Fehler und gab den A-Juniorenspieler wieder frei. Bis
zum heutigen Tage ist nicht geklärt, was unseren KJO bewegte, dieses zu tun. Die
Wogen auf den Fußballplätzen wurden nun immer heftiger und niemand verstand
diesen Vorfall. Allerdings wurde auch leider niemand ernsthaft tätig. Erst die
Verantwortlichen von GW Siebenbäumen „schafften“ etwas, was alle anderen
betroffenen Vereine in der Kreisliga nicht wagten oder einfach nicht taten, sie
legten Ende November, 3 Monate nach dem ersten Spiel des A-Juniorenspielers,
Protest ein.
Der Staffelleiter der
Kreisliga, Thorsten Klempau, wurde nun tätig. Er ermittelte den Sachverhalt,
sprach mit allen beteiligten und kam zu dem Schluss, analog der o.a. Äußerung
des VJO Herrn Hartung, dass der SSV Güster in 17 Spielen den A-Juniorenspieler
unberechtigt eingesetzt hätte.
Der Staffelleiter fällte ob
seines Amtes eine Entscheidung die da lautete, dass der SSV Güster alle dieser
letzten 17 Spiele wiederholen müsse. Bei dieser Entscheidung hatte Herr Klempau
allerdings übersehen, dass nach einem Protest nur Spiele der letzten zwei
Monate in Betracht kämen, da es eine Verjährungsfrist von 2 Monaten gibt. Somit
wurde die Strafe später durch die nächste Instanz, dem Vorstand des KFV
Lauenburg, auf 7 Spiele reduziert.
Was hier und auch bei der
späteren Sitzung zur Entscheidungsfindung hinsichtlich dieses Falles durch den
Vorstand des KFV Lauenburg völlig unverständlich blieb ist die Einschätzung der
Pflichten der Verantwortlichen eines Vereines in Bezug auf die Freigabe eines
A-Juniorenspielers. Dass die Verantwortlichen des SSV Güster, einschließlich
des I. Vorsitzenden des KFV und Trainer der I. Herrenmannschaft des SSV Güster,
Herr Brügmann, von der Satzung des § 17
der Jugendordnung keine Ahnung gehabt haben sollen und offensichtlich auch
nicht haben mussten, ist schon schwer zu verstehen.
Dass eine Person wie Herr
Brügmann auch dann keine Ahnung haben muss von einer Satzung, obwohl er sich
bei einer höheren Instanz (KJO Hartung) kundig macht, ist dann wirklich nicht
mehr zu verstehen. Aber genau diese Tatsache der Unschuldsvermutung, dass sie
von dieser Regelung über die Freigabe von A-Juniorenspielern offensichtlich
nichts wussten führte zu dem Freispruch gegenüber dem SSV Güster. Der einzige
Fehler, und das gleich zweimal, wurde nach Einschätzung der Entscheidungsorgane
nur von unserem KJO begangen, der dieses auch zugibt. Bis zum heutigen Tage hat
es weder eine Vorstandssitzung zu diesem Thema gegeben, noch war der I.
Vorsitzende bereit, der Einladung des Kreisjugendausschusses zu folgen und zu
diesen Vorfällen Stellung zu nehmen.
Wie lange ein I.
Vorsitzender mit einer solchen Last in unserem Kreis noch als „faires Vorbild“
akzeptiert werden wird bleibt abzuwarten.
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