Der SHFV klärt auf:
So werden die SHFV-Spielklassen eingeteilt
Auf-/Abstiegsregelung
durch Insolvenz des VfB Lübeck
Der VfB Lübeck wird am Ende der laufenden Spielserie
aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Regionalliga Nord, gem.
NFV-Spielordnung § 6 Ziffer 9, als Regelabsteiger verlassen müssen. Die
Eingliederung dieser Mannschaft in den Spielbetrieb obliegt dem jeweiligen
Landesverband. Hierbei gelten zwei grundsätzliche Aussagen:
1.) Der Abstieg des VfB Lübeck in die
Schleswig-Holstein-Liga wird gemäß Satzung und Ordnungen des SHFV wie ein
sportlicher Abstieg behandelt.
2.) In der Saison 2013/14 wird weder
die Schleswig-Holstein-Liga noch eine der Verbandsligen um eine Mannschaft
aufgestockt.
Abstiegsregelung
SH-Liga:
Da die II. Mannschaft des VfB Lübeck bereits in der
höchsten Spielklasse des Landes beheimatet ist, wird die I. Mannschaft deren
Platz in der Spielserie 2013/14 einnehmen. Es wird somit die II. Mannschaft
durch die I. Mannschaft ersetzt. Da ab der Kreisliga aufwärts nur eine
Mannschaft eines Vereins spielen darf, muss die II. Mannschaft als
Regelabsteiger in die nächst niedere Spielklasse absteigen. Die in der
laufenden Spielserie errungenen Ergebnisse werden bis zum Ende der Spielserie
komplett in der Tabelle berücksichtigt.
Da der Abstieg des VfB Lübeck I gemäß Satzung und
Ordnungen des SHFV wie ein sportlicher Abstieg behandelt wird, erhöht sich die
Anzahl der Absteiger aus der Schleswig-Holstein-Liga um eine zusätzliche
Mannschaft.
Konstellation 1
(aktueller Tabellenstand):
Dieser zusätzliche Absteiger ist nach jetzigem
Tabellenstand die II. Mannschaft des VfB Lübeck, sofern diese mindestens
Tabellenplatz 14 (Klassenerhalt) belegt. Hieraus ergibt sich, dass neben dem
VfB Lübeck II am Ende der Spielserie auch die Tabellenplätze 15 bis 17 sowie
der FC Sylt in die Verbandsliga absteigen. Da es maximal vier Regelabsteiger
(hier: VfB Lübeck II, FC Sylt, Platz 17 und Platz 16) geben kann, gilt der
Abstieg des ursprünglichen Tabellen-15. als Abstieg gemäß gleitender Skala.
Dieser Abstieg würde wiederum aufgehoben, wenn ein Schleswig-Holstein-Ligist
über die Aufstiegsrunde in die Regionalliga Nord aufsteigt (siehe
Durchführungsbestimmungen).
Konstellation 2:
Sollte der VfB Lübeck II am Ende der Saison 2012/13 als
sportlicher Absteiger feststehen (Tabellenplatz 15 - 17), so greift die
gleitende Skala gemäß Durchführungsbestimmungen und der Tabellenvierzehnte
müsste zusätzlich in die Verbandsliga absteigen. Dieser Abstieg würde wiederum
aufgehoben, wenn ein Schleswig-Holstein-Ligist über die Aufstiegsrunde in die
Regionalliga Nord aufsteigt.
Auf- und
Abstiegsregelung Verbandsligen
Somit werden am Ende der Spielserie 2012/13 fünf
Mannschaften aus der Schleswig-Holstein-Liga in die Verbandsligen absteigen.
Diese müssen bei der Staffeleinteilung für die Spielserie 2013/14 unter
Berücksichtigung der gleitenden Skala (vermehrter Abstieg) in den Verbandsligen
berücksichtigt werden.
Beim direkten Aufstieg aus den Verbandsligen in die Schleswig-Holstein-Liga ändert sich grundsätzlich nichts. Alle vier Verbandsligameister steigen direkt in die Schleswig-Holstein-Liga auf. Zusätzlich wird auch eine Aufstiegsrunde der Tabellenzweiten durchgeführt, deren Sieger jedoch nur in die Schleswig-Holstein-Liga aufsteigt, wenn die Staffelstärke (18 Mannschaften) nach Berücksichtigung der gleitenden Skala unterschritten wird.
Beim direkten Aufstieg aus den Verbandsligen in die Schleswig-Holstein-Liga ändert sich grundsätzlich nichts. Alle vier Verbandsligameister steigen direkt in die Schleswig-Holstein-Liga auf. Zusätzlich wird auch eine Aufstiegsrunde der Tabellenzweiten durchgeführt, deren Sieger jedoch nur in die Schleswig-Holstein-Liga aufsteigt, wenn die Staffelstärke (18 Mannschaften) nach Berücksichtigung der gleitenden Skala unterschritten wird.