Die Freude der Unwissenheit ! Gedanken vom KJA-Mitglied Detlef Tolle
Neben unserem alltäglichen
Fußballgeschäft passieren viele Dinge in unserem Kreis, aber auch auf
SHFV-Ebene, die uns bewegen. Manche davon versteht man, andere bleiben
unergründlich. Da ist der Vorgang um den SSV Güster und den Einsatz eines nicht
spielberechtigten A-Juniorenspielers, der wohl alle Fußballbegeisterten in
unserem KFV Lauenburg beschäftigte. Die Freigabe eines A-Juniorenspielers in
Herrenmannschaften ist legitim, allerdings an festen Regeln und
Ausschlussmomenten gebunden. Diese stehen für alle lesbar und verpflichtend in
den SHFV-Satzungen. Jeder Verein, jeder Verantwortliche, alle handelnden
Personen unterliegen diesen Regeln. Unwissenheit schützt dabei vor Strafe nicht,
eigentlich!!!
Die Verantwortlichen des
SSV Güster, aber auch ganz besonders der Trainer sowie I. Vorsitzender des KFV
Lauenburg, Uwe Brügmann, ignorierten diese Regel des § 17 der Jugendordnung,
der die Freigaberegelung für A-Juniorenspieler festlegt. Sie stellten einen
Freigabeantrag, wider besseren Wissens, was man ihnen, wenngleich es auch ihr
„täglich Brot“ ist, nicht nachweisen kann. Der Kreisjugendobmann erteilte
irrtümlicherweise die Freigabe, was er selbst später auch als Fehler erkannte
und zugab. Proteste darüber, dass der A-Juniorenspieler nun in den
Pflichtspielen der I. Herrenmannschaft mitspielte, hört man auf jedem Platz
unseres Kreises. Nach einer ersten Nachfrage durch Verantwortliche des
Ratzeburger SV im September wurde man dann tätig.
Unser KJA sprach mit dem
Verbandsjugendobmann Herrn Hartung. Der erklärte im September telefonisch in
zwei Gesprächen gegenüber unserem KJA und unserem Vorsitzenden Brügmann, dass
der A-Juniorenspieler gem. § 17 der JO nicht spielen dürfe und die Freigabe und
die Freigabe zu Unrecht durch den KJO erteilt wurde. Dieses passiert einen Tag
später auch und unser KJO teilte in einer E-Mail dem Trainer des SSV Güster und
Vorsitzenden des KFV Lauenburg mit, dass dem A-Juniorenspieler nun die Freigabe
wieder entzogen würde. Der Trainer des SSV Güster und Vorsitzende des KFV
Lauenburg war mit dieser Entscheidung und der neuen Situation natürlich nicht
zufrieden und sprach seinerseits telefonisch mit dem VJO Herrn Hartung. In einem langen Gespräch erklärte Herr
Hartung Herrn Brügmann die Sachlage und es blieb bei der Feststellung des Herrn
H., dass der A-Juniorenspieler nicht spielen dürfe.
Einen Tag nach diesem
Gespräch und der Rücknahme der Freigabe für den A-Juniorenspieler durch unseren KJO geschah etwas Unbegreifliches.
Der KJO, wie er mir gegenüber selbst sagte, besann sich noch einmal und änderte
aus eigener Entscheidung nochmals die Freigaberegelung. Er beging also bewusst
ein zweites Mal denselben Fehler und gab den A-Juniorenspieler wieder frei. Bis
zum heutigen Tage ist nicht geklärt, was unseren KJO bewegte, dieses zu tun. Die
Wogen auf den Fußballplätzen wurden nun immer heftiger und niemand verstand
diesen Vorfall. Allerdings wurde auch leider niemand ernsthaft tätig. Erst die
Verantwortlichen von GW Siebenbäumen „schafften“ etwas, was alle anderen
betroffenen Vereine in der Kreisliga nicht wagten oder einfach nicht taten, sie
legten Ende November, 3 Monate nach dem ersten Spiel des A-Juniorenspielers,
Protest ein.
Der Staffelleiter der
Kreisliga, Thorsten Klempau, wurde nun tätig. Er ermittelte den Sachverhalt,
sprach mit allen beteiligten und kam zu dem Schluss, analog der o.a. Äußerung
des VJO Herrn Hartung, dass der SSV Güster in 17 Spielen den A-Juniorenspieler
unberechtigt eingesetzt hätte.
Der Staffelleiter fällte ob
seines Amtes eine Entscheidung die da lautete, dass der SSV Güster alle dieser
letzten 17 Spiele wiederholen müsse. Bei dieser Entscheidung hatte Herr Klempau
allerdings übersehen, dass nach einem Protest nur Spiele der letzten zwei
Monate in Betracht kämen, da es eine Verjährungsfrist von 2 Monaten gibt. Somit
wurde die Strafe später durch die nächste Instanz, dem Vorstand des KFV
Lauenburg, auf 7 Spiele reduziert.
Was hier und auch bei der
späteren Sitzung zur Entscheidungsfindung hinsichtlich dieses Falles durch den
Vorstand des KFV Lauenburg völlig unverständlich blieb ist die Einschätzung der
Pflichten der Verantwortlichen eines Vereines in Bezug auf die Freigabe eines
A-Juniorenspielers. Dass die Verantwortlichen des SSV Güster, einschließlich
des I. Vorsitzenden des KFV und Trainer der I. Herrenmannschaft des SSV Güster,
Herr Brügmann, von der Satzung des § 17
der Jugendordnung keine Ahnung gehabt haben sollen und offensichtlich auch
nicht haben mussten, ist schon schwer zu verstehen.
Dass eine Person wie Herr
Brügmann auch dann keine Ahnung haben muss von einer Satzung, obwohl er sich
bei einer höheren Instanz (KJO Hartung) kundig macht, ist dann wirklich nicht
mehr zu verstehen. Aber genau diese Tatsache der Unschuldsvermutung, dass sie
von dieser Regelung über die Freigabe von A-Juniorenspielern offensichtlich
nichts wussten führte zu dem Freispruch gegenüber dem SSV Güster. Der einzige
Fehler, und das gleich zweimal, wurde nach Einschätzung der Entscheidungsorgane
nur von unserem KJO begangen, der dieses auch zugibt. Bis zum heutigen Tage hat
es weder eine Vorstandssitzung zu diesem Thema gegeben, noch war der I.
Vorsitzende bereit, der Einladung des Kreisjugendausschusses zu folgen und zu
diesen Vorfällen Stellung zu nehmen.
Wie lange ein I.
Vorsitzender mit einer solchen Last in unserem Kreis noch als „faires Vorbild“
akzeptiert werden wird bleibt abzuwarten.