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Samstag, 22. März 2014

SHFV macht ernst: Rückwirkende Strafen für Vereine



§ 9 der Spielordnung sorgt erneut für Alarm
Ungehorsamen Klubs droht jetzt sogar der Abstieg

Von Sönke Gorgos. Um 12:22 verschickte der Schleswig-Holsteinische Fußballverband am Freitag eine Pressemitteilung, die noch für Zündstoff bei so manchem Verein sorgen dürfte. Aufstiegsträume könnten plötzlich in weite Ferne rücken, Abstiege die bittere (und nahe) Realität werden. Es geht um den ominösen Paragraphen (§) 9 der SpO, der SHFV-Spielordnung. Es geht um Schiedsrichter, es geht um nachträgliche Punktabzüge.

§9 SpO besagt, dass Vereine, die es verpassen, ein bestimmtes Kontingent an Schiedsrichtern zu stellen, in der ersten Saison mit drei Minuspunkten bestraft werden. In der zweiten Saison würden dann schon sechs "Miese" fällig.

Jetzt der Paukenschlag: In den kommenden Wochen drohen einigen Vereinen auf Grundlage ebenjenes Paragraphen weiterer Ungemach. Dann nämlich, wenn neu ausgebildete Schiedsrichter-Anwärter aufgrund nicht eingehaltener Kriterien nicht zählen - und von den Kreisfußballverbänden an die Verbände zurückgegeben werden.

Holger Wohlers, Vorsitzender des SHFV-Schiedsrichterausschusses, sagte: "Es kann ja nicht sein, dass Schiedsrichter für die Probezeit und die Anwärterlehrgänge gemeldet werden, und dann letztlich gar nicht oder nur wenig eingesetzt werden. Wenn ein Schiedsrichter gelistet ist, dann nicht nur pro forma. Es sind Fälle bekannt, wonach manche Vereine nämlich genauso verfahren haben."

Deshalb will der SHFV die Schiedsrichterkontingente jetzt nochmals genau prüfen. Denn knapp 150 Vereinen wurde aufgrund einer Überbelegung der Zählschiedsrichter-Plätze eine Gutschrift in Höhe von 50 Euro zuteil - pro Schiedsrichter, obwohl diese in manchen Fällen nicht ausreichend im Spielbetrieb eingesetzt wurden. Deshalb droht jetzt vielen Klubs nachträglich, was vor der Saison abgewendet schien - drei Punkte Abzug. Das kann im Zweifel über Auf- und Abstiege entscheiden.

"Die Vereine, die das betrifft, werden sich zweifellos ärgern", sagt Wohlers. "Aber da werden wir hart bleiben." Wie viele Klubs von den nachträglichen Sanktionen betroffen sind, das erörtern gerade die Kreisverbände, ehe bis Mitte April vom SHFV eine endgültige Liste zusammengetragen wird. "Die Klubs wurden rechtzeitig vor der Saison darüber informiert, dass es auch nachträgliche Sanktionen gibt, wenn Fälle auftreten, in denen Schiris die Probezeit nicht vollendet haben und Spiele gepfiffen haben", schließt Wohlers.