§ 9 der Spielordnung sorgt erneut für Alarm
Ungehorsamen
Klubs droht jetzt sogar der Abstieg
Von Sönke Gorgos. Um 12:22 verschickte der Schleswig-Holsteinische
Fußballverband am Freitag eine Pressemitteilung, die noch für Zündstoff bei so
manchem Verein sorgen dürfte. Aufstiegsträume könnten plötzlich in weite Ferne
rücken, Abstiege die bittere (und nahe) Realität werden. Es geht um den
ominösen Paragraphen (§) 9 der SpO, der SHFV-Spielordnung. Es geht um
Schiedsrichter, es geht um nachträgliche Punktabzüge.
§9 SpO besagt, dass Vereine, die es verpassen, ein bestimmtes Kontingent an Schiedsrichtern zu stellen, in der ersten Saison mit drei Minuspunkten bestraft werden. In der zweiten Saison würden dann schon sechs "Miese" fällig.
§9 SpO besagt, dass Vereine, die es verpassen, ein bestimmtes Kontingent an Schiedsrichtern zu stellen, in der ersten Saison mit drei Minuspunkten bestraft werden. In der zweiten Saison würden dann schon sechs "Miese" fällig.
Jetzt der Paukenschlag: In den kommenden Wochen drohen
einigen Vereinen auf Grundlage ebenjenes Paragraphen weiterer Ungemach. Dann
nämlich, wenn neu ausgebildete Schiedsrichter-Anwärter aufgrund nicht
eingehaltener Kriterien nicht zählen - und von den Kreisfußballverbänden an die
Verbände zurückgegeben werden.
Holger Wohlers, Vorsitzender des
SHFV-Schiedsrichterausschusses, sagte: "Es kann ja nicht sein, dass
Schiedsrichter für die Probezeit und die Anwärterlehrgänge gemeldet werden, und
dann letztlich gar nicht oder nur wenig eingesetzt werden. Wenn ein
Schiedsrichter gelistet ist, dann nicht nur pro forma. Es sind Fälle bekannt,
wonach manche Vereine nämlich genauso verfahren haben."
Deshalb will der SHFV die Schiedsrichterkontingente jetzt
nochmals genau prüfen. Denn knapp 150 Vereinen wurde aufgrund einer
Überbelegung der Zählschiedsrichter-Plätze eine Gutschrift in Höhe von 50 Euro
zuteil - pro Schiedsrichter, obwohl diese in manchen Fällen nicht ausreichend
im Spielbetrieb eingesetzt wurden. Deshalb droht jetzt vielen Klubs
nachträglich, was vor der Saison abgewendet schien - drei Punkte Abzug. Das
kann im Zweifel über Auf- und Abstiege entscheiden.
"Die Vereine, die das betrifft, werden sich
zweifellos ärgern", sagt Wohlers. "Aber da werden wir hart
bleiben." Wie viele Klubs von den nachträglichen Sanktionen betroffen
sind, das erörtern gerade die Kreisverbände, ehe bis Mitte April vom SHFV eine
endgültige Liste zusammengetragen wird. "Die Klubs wurden rechtzeitig vor
der Saison darüber informiert, dass es auch nachträgliche Sanktionen gibt, wenn
Fälle auftreten, in denen Schiris die Probezeit nicht vollendet haben und
Spiele gepfiffen haben", schließt Wohlers.