FOOTBALL`S COMING HOME... UNSER GELIEBTER FUßBALL AUS DEN UNTEREN LIGEN


Berichte über unseren geliebten Amateur-Fußball aus dem Herzogtum Lauenburg, der Hansestadt Lübeck und der Verbandsliga Süd-Ost... und natürlich aus dem Mutterland des Fußballs...

Samstag, 5. Juni 2010

Nichtmeldung, Zurückziehen einer Mannschaft

Satzung und Ordnungen des Schleswig-Holsteinischen Fußball-verbandes e. V. - Stand: 18. März 2010



§ 20 (Zurückziehen von Mannschaften)


2. Zieht ein Verein nicht die niedrigste Mannschaft zurück, gilt:


b) Erfolgt die Zurückziehung durch Nichtmeldung ist entsprechend § 19 Nr. 2 zu verfahren. Die Spielstaffel, in der die Mannschaft gespielt hat, wird nach dem Grundsatz "Aufstieg geht vor Abstieg" ergänzt. Dies gilt ebenso für alle weiteren Staffeln, für die sich daraus ein erweiterter Aufstieg ergibt.



§ 19 Nr. 2


In der nächsten Spielserie darf diese Mannschaft nur in die Spielklasse eingereiht werden, in welche die nächst niedere Mannschaft einzureihen gewesen wäre. Die nächst niedere und alle weiteren Mannschaften sind entsprechend weiter nach unten einzustufen, die niedrigste Mannschaft in die unterste Kreisklasse. Letzteres gilt auch, wenn der Verein nur noch eine Mannschaft hat und nicht in die nächst untere Spielklasse eingereiht werden will. § 24 der Spielordnung ist entsprechend anwendbar.